Hans-Herbert Fuchs
Dipl-Wirtschaftsing. + Dipl.-Bauing.
Vermögens- + Investmentexperte
Generationenberater (IHK)
Die Hoffnung,
dass im Notfall die Vertretung automatisch durch Ehepartner oder nahe Angehörige erfolgen darf
ist leider ein großer Irrglaube.
Ohne private, rechtliche Vorsorge ist nichts geklärt!
Das Premium Familien- und Singlepaket beinhaltet alle aufgeführten Vollmachten und Verfügungen für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder für alleinstehende Personen. Auf der Grundlage von Fragebögen kann die Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung durch Rechtsanwälte erstellt werden. Sie erhalten somit individuelle, persönliche Unterlagen.
Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.
In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.
Ihr NOTFALL-Plan ist für Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten die Grundlage zur Handlungsfähigkeit.
In Ihrem NOTFALL-Plan wird genau beschrieben, was Angehörige und Bevollmächtigte in welcher Reihenfolge und vor allem in Ihrem Sinn tun sollen. Es werden alle wichtigen Informationen und notwendigen Handlungen erfasst. Zum Beispiel, was innerhalb von 24 Stunden zwingend erledigt werden muss oder binnen welcher Fristen welche Versicherungsunternehmen benachrichtigt werden müssen. Der NOTFALL-Plan ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.
In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.
Oftmals werden erst durch intensives Suchen die wichtigen Unterlagen und Dokumente gefunden. Für Ihre Angehörigen oder Bevollmächtigten sind diese „fremden“ Unterlagen meist vollkommen unübersichtlich, wichtige Passworte und andere Dinge sind unauffindbar.
Mit einem von Ihnen eingerichteten NOTFALL-Ordner ermöglichen Sie Ihren Angehörigen oder Bevollmächtigten sofortige Handlungsfähigkeit. Alle wichtigen Informationen, Unterlagen und Dokumente stehen geordnet zur Verfügung. Der NOTFALL-Ordner ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.